Befreiung vom Unterricht
Der Antrag auf Unterrichtsbefreiung muss mindestens drei Tage im Voraus geschehen.
Da Sie den Antrag stellen, muss dieser zuerst von Ihnen unter Angabe des Grundes unterschrieben werden, anschließend entscheidet die Schulleitung über Ihr Befreiungsgesuch. Info Befreiungsantrag.pdf
Krankheitsanzeige
Sehr geehrte Eltern, jede Erkrankung oder entschuldbare Abwesenheit muss unmittelbar in der Schule angezeigt werden. Rufen Sie am Morgen ab 07:00 Uhr im Sekretariat an oder faxen Sie uns. Spätestens bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs leiten Sie eine schriftliche Krankheitsanzeige an uns weiter. Im Falle einer längeren Erkrankung (ab drei Tagen) ist eine ärztliche Bescheinigung nötig.
|