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Wir dürfen darauf hinweisen, dass die Beantragung der Fördermittel durch den Freistaat Bayern für den förderberechtigten Personenkreis im Rahmen des Programms "Digitale Schule der Zukunft" ausschließlich online über das Portal www.dsdz.bayern.de (bis spätestens 18.10.2024) zu erfolgen hat. Eine Abgabe von Unterlagen in Papierform an der Schule ist nicht vorgesehen.
Informationen dazu wurden Ihnen im Elternbrief vom 20.09.2024 bereitgestellt, der auch Ausfüllhinweise für die Antragstellung im Portal beinhaltet.