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Schulhund

Darf ich mich vorstellen? Mein Name ist Akira. Ich bin eine Große Schweizer Sennenhündin und habe ein ruhiges Gemüt. Da ich Kinder total gerne mag und mein Frauchen Frau Garhammer am liebsten immer und überall hinbegleiten möchte, darf ich seit dem Schuljahr 2022/2023 auch mit in die Schule kommen. Das ist vielleicht aufregend und schön! Aber das habe ich mir auch verdient! Schließlich war die Ausbildung in der Hundeschule manchmal auch gaaanz schön anstrengend. Wenn ihr ein paar Regeln beachtet, werden wir bestimmt eine super Zeit miteinander haben.

Hundesprechstunde:

Jeden Donnerstag in der  1. Pause in Frau Garhammers Büro.

Ich freue mich auf deinen Besuch!

Akira

Schulhund

 

Das Konzept

Definition Schulhund – ein Co-Pädagoge auf vier Pfoten

Als Schulhund wird ein Hund bezeichnet, der regelmäßig die Lehrkraft, die zum Hundeführer ausgebildet wurde, in den Unterricht begleitet.

Warum ein Schulhund?

Erfahrungen anderer Schulen zeigen, dass sich die Anwesenheit eines Schulhundes im Unterricht positiv auf das Klassenklima, die Lernleistung sowie die Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen auswirkt. So wird die Atmosphäre gelockert, Kinder und Jugendliche haben weniger Hemmungen, aufeinander zuzugehen und lernen, Verantwortung für sich selbst, ihre Klasse (v.a. Lautstärke und Bewegungen) und den Schulhund zu übernehmen. Besonders in Angst- bzw. Stresssituationen, wie z.B. vor Schulaufgaben, kann ein Schulhund sehr beruhigend sein. Vor dem ersten Einsatz des Schulhundes werden grundlegende Regeln im Umgang mit Hunden in der Klasse besprochen. Hinter diesen Beobachtungen stehen auch die Erkenntnisse der tiergestützten Pädagogik. Neben dem reinen Einsatz als „Präsenzhund“ sind nach der Gewöhnung des Tieres an das neue Umfeld auch pädagogische Konzepte wie ein „Vorlesehund“ für Schülerinnen und Schüler der unteren Jahrgangsstufen sowie Übungen zu Wortschatz, Grammatik und Textproduktion im Deutsch- bzw.  Fremdsprachenunterricht denkbar. Das Konzept wird regelmäßig reflektiert und gegebenenfalls angepasst.

Voraussetzungen für den Schulhund

Die einzige verbindliche Regelung, die derzeit besteht, kann in den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RiSU, Stand 14.06.2019) eingesehen werden. Demnach muss der Hund regelmäßig einem Tierarzt vorgestellt werden und über einen aktuellen Impfschutz verfügen. Der Einsatz des Tieres erfolgt nur im Tandem mit dem Halter/der Halterin und unter dessen/deren Aufsicht. Das Tierwohl muss gewährleistet sein, besonders soll dem Hund eine Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzungen werden an der Dreiflüsse-Realschule erfüllt.

Akira verfügt über den nötigen Grundgehorsam und ist sowohl menschenbezogen als auch gelassen. Zudem hat sie zusammen mit ihrem Frauchen beim Bundesverband Rettungshunde e.V. eine Begleithundeprüfung sowie einen Wesenstest absolviert. Sie wird regelmäßig vom Tierarzt untersucht und verfügt über alle nötigen Wurmkuren und Impfungen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung liegt vor, ebenso wie ein ungestörter Ruheplatz in Herrn Hennekes‘ und Frau Garhammers Büro.

Einhaltung der Hygiene-Richtlinien und Sicherheitskonzept

Kinder und Jugendliche, die mit der Schulhündin in Kontakt getreten sind, sollten sich selbstverständlich regemäßig gründlich die Hände waschen. Die Lehrkraft führt zusätzlich immer ein Desinfektionsspray mit sich. Kostbar und Schulkiosk sind für Akira tabu. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler, in deren Klasse der Schulhund eingesetzt wird, werden vorab informiert und um ihr Einverständnis gebeten. Besonders wird darauf geachtet, dass kein Kind mit einer Hundehaarallergie in Kontakt mit dem Tier kommt.

Vor dem ersten Einsatz des Schulhundes in einer Klasse werden mit den Schülerinnen und Schülern die Verhaltensregeln besprochen. Dazu zählt unter anderem, dass auf eine angemessene Lautstärke geachtet werden soll, Kommandos nur nach Absprache mit Frau Garhammer gegeben werden und es akzeptiert werden muss, wenn sich der Hund zurückzieht.